Seitenbereiche

Wie ändert sich die Steuerbefreiung von Essensgutscheinen?

/news_klienten/
Illustration

Die Steuerbefreiung für Gutscheine in Höhe von € 8,00 pro Arbeitstag soll ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr nur für Mahlzeiten gelten, die in einer Gaststätte konsumiert werden. Es sollen auch jene Mahlzeiten, die zwar von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden, aber beispielweise in der Wohnung des Arbeitnehmers (Homeoffice) konsumiert werden von der Lohnsteuer befreit sein. Laut Erläuterung zum Initiativantrag sollen Mahlzeiten, die nicht von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet werden (z. B. von Supermärkten zubereitete und von einem Lieferservice zugestellte Mahlzeiten) oder Lebensmittellieferungen jedoch nicht von dieser Begünstigung (bis zu € 8,00) umfasst sein.

Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind bis zu einem Betrag von € 2,00 pro Arbeitstag steuerfrei.

Stand: 01. Januar 2022

Bild: DisobeyArt - stock.adobe.com

Über uns: Als Steuerberater mit Sitz in Kitzbühel, Söll, Niederndorf, Salzburg, Wien und Kufstein bieten wir sämtliche Leistungen der Steuerberatung, Gründungsberatung sowie Betreuung bei Ihrer geplanten Unternehmensnachfolge an. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

SBU Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.