Seitenbereiche

Sachbezug von Firmenautos: Übergangsregelung bei Zulassung bis 30. Mai 2020

/news_klienten/
Illustration

Die Sachbezugswerteverordnung wurde kurzfristig bezüglich Dienstautos geändert.

Für Kraftfahrzeuge,

  • für die vor dem 1. 4. 2020 ein gültiger Kaufvertrag bzw Leasingvertrag abgeschlossen wurde,
  • die nachweislich aufgrund der COVID-19 Krise nicht vor 1. 4. 2020 erstmalig zugelassen werden konnten
  • und für die es deshalb zu einem höheren Sachbezugswert kommt, kann für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 3. 2020 enden, für Erstzulassungen bis 30. Mai 2020 weiterhin der bis 31. März 2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-KfZ angewendet werden.

Stand: 03. Juni 2020

Bild: OceanProd - stock.adobe.com

Über uns: Als Steuerberater mit Sitz in Kitzbühel, Söll, Niederndorf, Salzburg, Wien und Kufstein bieten wir sämtliche Leistungen der Steuerberatung, Gründungsberatung sowie Betreuung bei Ihrer geplanten Unternehmensnachfolge an. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

SBU Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.