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Wofür ist eine elektronische Signatur erforderlich?

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Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziertes, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlichen, unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt.

Die e-Signatur ist eine Authentifizierung mittels eines kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.

Die e-Signatur ist erforderlich für:

  • elektronische Behördenwege,
  • rechtsgültige Unterschrift von Verträgen,
  • öffentliche Auftragsvergaben und
  • elektronische Rechnungslegung (beim Bund verpflichtet).

Die e-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und kostenlos die Identität im Internet nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift funktioniert die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim e-Banking. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.

Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. 

Stand: 27. April 2021

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Über uns: Als Steuerberater mit Sitz in Kitzbühel, Söll, Niederndorf, Salzburg und Wien bieten wir sämtliche Leistungen der Steuerberatung, Gründungsberatung sowie Betreuung bei Ihrer geplanten Unternehmensnachfolge an. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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SBU Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH
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